Grundlage
Wie in §2 & §4 unserer Satzung erläutert, ist Grundvoraussetzung eines Mietverhältnisses, die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Diese wird durch unterzeichnen der Beitrittserklärung sowie Zahlung der nötigen Genossenschaftsanteile eingetragen.
Diese wird durch unterzeichnen der Beitrittserklärung sowie Zahlung der nötigen Genossenschaftsanteile eingetragen.
Die Anteile werden lt. folgender Staffelung und der gewünschten Wohnfläche ermittelt.
Bis zu 50 m² | = 3 Anteile |
= 615,00 €
|
50 – 70 m² | = 4 Anteile | = 820,00 € |
Ab 70 m² | = 5 Anteile | = 1.025,00 € |
jeweils zzgl. 25,00 € Beitrittsgebühr und 10,00 € Namensschilder
Die Genossenschaftsanteile sind bei unten aufgeführten Angebote als Kaution inkl. Beitrittsgebühr und Namensschilder ausgewiesen.
Diese Anteile müssen vor Einzug, zzgl. Beitrittsgebühr (Eintrittsgeld §5) und Kosten für Namensschilder voll geleistet werden.
Weitere Informationen zur Kündigung, sowie Rechten und Pflichten unserer Mitglieder erhalten Sie in folgendem Link: Satzung Stand 2022